Vorgehensweise

Vorgehensweise

Wenn Sie einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben oder gegen Richtlinien melden möchten, können Sie dies hier tun. Sie haben die Möglichkeit, einen (vermeintlichen) Verstoß oder Hinweis anonym oder namentlich zu melden.

Auf der Seite werden Sie dazu aufgefordert, einen Betreff zu formulieren und eine Kategorie für den gemeldeten Verstoß auszuwählen. Anschließend werden Sie danach gefragt, ob Sie anonym auftreten möchten. Falls dies nicht gewünscht ist, werden Sie dazu aufgefordert, Ihre Kontaktdaten einzugeben und Ihr Anliegen mitzuteilen. Sie haben im Anschluss daran die Möglichkeit, weitere Angaben zu den Randumständen der Meldung zu machen. Sie können daneben Dateien hochladen. Um den Hinweis abzuschicken klicken Sie bitte auf „Hinweis abgeben“.

Nachdem Sie den Hinweis abgesendet haben, erhalten Sie einen Code. Diesen sollten Sie unbedingt speichern, um sich über den Stand der Bearbeitung zu informieren.

 

Der weitere Ablauf nach der Meldung

Sobald Sie die Meldung abgegeben haben, erhalten Sie über den geschützten Eingangsbereich innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung durch den jeweiligen Fallbearbeiter. Hierbei kann es sich um einen eigenen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen handeln oder um einen Ombudsmann (Rechtsanwalt), der bereits von Berufs wegen der Verschwiegenheit unterliegt.

Spätestens nach drei Monaten erhalten Sie eine weitere Benachrichtigung darüber, wie mit Ihrem Hinweis umgegangen wurde und welche konkreten Maßnahmen ergriffen worden sind. Dabei müssen diese aber noch nicht abgeschlossen sein.

Sofern der Fallbearbeiter weitere Nachfragen hat, stellt er diese ausschließlich in den geschützten Bereich dieses Portals ein, wo Sie die Fragen beantworten können. Sollten Sie die Zugangsdaten verloren haben, geben Sie bitte erneut eine Meldung ab, so dass wir diese mit der alten Meldung in Verbindung bringen können.